Erbimmobilie verkaufen in Wien

Von Zoran Petrovic, behördlich konzessionierter Immobilienmakler für Wien

Eine Wohnung oder ein Haus zu erben, fällt oft in eine ohnehin schwierige Zeit. Dazu kommen Verlassenschaftsverfahren, Notar, Steuerfragen, eine volle Wohnung und manchmal mehrere Miterben. Ich begleite Sie durch den Verkauf – von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe an den Käufer – und übernehme auf Wunsch auch die Räumung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Verkaufen ist schon vor der Einantwortung möglich – mit Genehmigung des Gerichts
  • Bei mehreren Erben müssen alle zustimmen
  • Keine Erbschaftssteuer – aber Immobilienertragsteuer beim Verkauf, bei Altvermögen ab 2027 höher
  • Räumung und Verkauf aus einer Hand – über mein eigenes Räumungsunternehmen
Helle Wiener Altbauwohnung mit Fischgrätparkett, gestapelten Umzugskartons und einem Schlüsselbund auf dem Tisch

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Bevor es um den Verkauf geht, steht oft die Grundsatzfrage. Selbst nutzen lohnt sich, wenn Lage und Größe zu Ihrem Alltag passen und kein großer Sanierungsbedarf besteht. Vermieten bringt laufende Einnahmen, bedeutet aber Aufwand für Verwaltung, Instandhaltung und Mieterwechsel – Richtwertmiete und Mietrecht sind zu beachten. Verkaufen ist meist die sinnvollste Lösung, wenn mehrere Erben beteiligt sind, niemand Eigenbedarf hat oder größere Renovierungen anstehen.

Welche Variante für Sie passt, lässt sich oft erst mit einer realistischen Bewertung beantworten. Die bekommen Sie von mir kostenlos – auch wenn Sie am Ende nicht verkaufen.

Vom Erbfall bis zum Verkauf: der Ablauf

  1. Verlassenschaftsverfahren – Das Bezirksgericht beauftragt einen Notar als Gerichtskommissär. Bei ihm geben die Erben ihre Erbantrittserklärung ab.
  2. Bewertung – Ich schätze den Marktwert anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte ein, vor Ort und kostenlos. Verlangt das Gericht ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, sage ich Ihnen das rechtzeitig.
  3. Räumung – Persönliches sichten Sie in Ruhe, den Rest übernimmt auf Wunsch mein eigenes Unternehmen Donau-Entrümpelung.
  4. Vermarktung – Unterlagen, Exposé, Inserate, Besichtigungen und Verhandlung.
  5. Kaufvertrag und Übergabe – Ich begleite Sie bis zum Notartermin und zur Schlüsselübergabe.

Verkauf vor oder nach der Einantwortung?

Mit der Einantwortung werden die Erben rechtlich Eigentümer. Danach können sie die Immobilie wie jeder andere Eigentümer verkaufen.

Ein Verkauf ist aber auch schon während des laufenden Verfahrens möglich. Dann verkauft die Verlassenschaft, vertreten durch die Erben, und der Kaufvertrag braucht die Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts. Das Gericht prüft dabei vor allem, ob der Preis marktgerecht ist. Sinnvoll ist dieser Weg etwa, wenn laufende Kosten anfallen oder die Wohnung leer steht. Ob er in Ihrem Fall passt, klären wir gemeinsam mit dem zuständigen Notar.

Wenn es mehrere Erben gibt

Gehört die Immobilie mehreren Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Ich spreche mit allen Beteiligten, lege die Bewertung für alle nachvollziehbar offen und halte jeden auf demselben Stand – auch wenn einzelne Erben nicht in Wien leben.

Mein Tipp
Lassen Sie die Immobilie bewerten, bevor Sie Entscheidungen treffen. Solange jeder Erbe eine andere Zahl im Kopf hat, wird über Beträge gestritten, die niemand belegen kann. Eine schriftliche Bewertung nimmt dieser Diskussion die Schärfe.

Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie

  • Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Für die Übertragung auf die Erben fallen Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühr an; diese rechnet der Notar im Verfahren ab.
  • Immobilienertragsteuer: Beim Verkauf zählt, wann und zu welchem Preis der Verstorbene die Immobilie erworben hat – nicht der Zeitpunkt des Erbes.
  • Haben Sie selbst in der Wohnung Ihren Hauptwohnsitz gehabt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung greifen.

Wichtig für 2026
Wurde die Immobilie vor dem 1. April 2002 erworben (Altvermögen), beträgt die Steuer derzeit meist 4,2 % des Verkaufspreises. Ab 1. Jänner 2027 steigt sie auf 6 %. Maßgeblich ist das Datum des Kaufvertrags – bei 500.000 Euro Verkaufspreis macht das rund 9.000 Euro aus.

Ich bin Immobilienmakler, kein Steuerberater. Ihre persönliche Situation sollten Sie deshalb mit Ihrem Steuerberater oder dem Notar klären – gerne stimme ich mich direkt mit ihnen ab.

Räumung und Verkauf aus einer Hand

Die meisten geerbten Wohnungen sind noch eingerichtet. Mit Donau-Entrümpelung betreibe ich ein eigenes Räumungsunternehmen. Sie haben einen Ansprechpartner für beides, müssen keine zwei Firmen koordinieren, und die Termine greifen ineinander: Die Wohnung ist geräumt, wenn die ersten Besichtigungen stattfinden.

Häufige Fragen

Muss ich mit dem Verkauf bis zur Einantwortung warten?

Nein. Mit Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts kann schon vorher verkauft werden. Vorbereiten – Bewertung, Unterlagen, Räumung – können Sie ohnehin jederzeit.

Was kostet mich die Bewertung?

Meine Einschätzung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten sie binnen zwei bis drei Werktagen schriftlich.

Ich wohne nicht in Wien. Geht das trotzdem?

Ja. Ich übernehme Besichtigungen, Handwerkertermine und die Räumung vor Ort und halte Sie telefonisch und per E-Mail auf dem Laufenden. Ihre Unterschrift unter den Kaufvertrag können Sie bei einem Notar in Ihrer Nähe beglaubigen lassen, oder Sie erteilen eine Vollmacht.

Wie lange dauert der Verkauf?

Über alle meine Verkäufe hinweg vergingen im Schnitt 48 Tage vom Vermarktungsstart bis zum Kaufanbot. Bei Verlassenschaften kommt die Dauer des Verfahrens dazu.

Erbimmobilie verkaufen – Kontakt

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